Freitag, 30. November 2012

Tag 10 - Leistungsschutzgesetz und Storytelling

Das Leistungsschutzgesetz

Der Bundestag streitet über das Leistungsschutzrecht. Dieses soll Verlagen gegenüber Suchmaschinen und anderen Diensten das Recht geben, Suchergebnisse für Presseartikel zu verbieten oder von einer Zahlung abhängig zu machen.Für Google würde das Inkrafttreten in der zu beratenden Form bedeuten, dass sich bei Widerspruch aller Verlage keine News-Ergebnisse mehr auf der SERP finden würden. Bei Suchen nach aktuellen Themen würde der Suchende über Google keine aktuellen Informationen mehr finden.


Google fordert seine Nutzer über eine Online-Kampagne zur aktiven Unterstützung auf und stellt die Fakten aus eigener Sicht dar. Am Ende der Seite wird ganz klein auf den Gesetzesentwurf verwiesen. Ziel des Gesetzes soll sein "den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern". Hierzu soll das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dahingehend geändert werden, dass "den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen." Dass sich das neue Gesetz ausschließlich gegen Google wendet: "Jedoch ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten im Netz geboten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. [...] Presseverlage können nur von Anbietern von Suchmaschinen und Anbietern von solchen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen und nur sie müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben."

Meines Erachtens bedeutet eine Verabschiedung dieses Gesetzes in Verbindung mit der entsprechenden Rechtewahrung durch die Verlage ein beschleunigtes Sterben der Verlage. Google sollte sich vielleicht einfach der Diskussion dadurch entziehen, dass sie alle Weblines der dpa abonnieren und einen eigenen Newsroom schaffen, in dem sie dpa-Artikel kontextsensitiv mit Wikipedia-Enträgen und themennahen Blogeinträgen verknüpfen. 



Das Storytelling

Der Begriff "Storytelling", also das Erzählen von Geschichten, ist vielseitig besetzt und steht für vieles. Die Quelle unterscheidet zwischen authentischen und konstruierten Geschichten in der einen Dimension und wenig-keine Steuerung durch das Management und der zielgerichteten Steuerung in der anderen Dimension:


Geschichten wurden und werden seit jeher erzählt. Sie dienten einerseits dazu, Werte, Wissen und Erfahrung weiterzugeben, komplexe Dinge verständlich auf zu bereiten, zu erziehen, oder einfach nur, um zu unterhalten und neugierig zu machen. 

Geschichtenerzählen ist eine Kommunikationsform, die wir in allen Lebensbereichen und damit auch in Unternehmen finden. Für Unternehmen besonders interessant sind natürlich das Storytelling, das durch das Management beeinflusst werden kann:
  • Erfahrungsgeschichten - mit dem Ziel aus Erfahrung zu lernen und Wissen zu transferieren 
  • konstruierte Geschichten - mit dem Ziel zu vermarkten, zu verkaufen, zu verändern und zu unterstützen.
Beide Formen des Storytellings sind auch für das Social Media Marketing relevant.

Als Beispiel für Storytelling haben wir uns die zweiteilige Geschichte einer Social Media Managerin angeschaut und brainstormen über die Fortsetzung der Geschichte in einem dritten Teil.


Mit bubbl.us haben wir über die Inhalte des dritten Teils gebrainstormed und die Handlungstränge entwickelt.



Funktionsweisen WOM und Stories
  • Storytelling im Unternehmen:
  • Eine emotional bedeutende Ausgangssituation
  • Eine sympathische Hauptfigur
  • Einen Spannungsbogen durch Ziele und Hindernisse, die die Hauptfigur überwinden muss
  • Eine erkennbare Entwicklung (Vorher-Nachher-Effekt)
  • Und ein auf das eigene Leben anwendbares Fazit - die Moral von der Geschichte 
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Virales Marketing

Als virales Marketing-Beispiel haben wir uns die Quicksilver-Kampagne auf Youtube angesehen. Weitere Erläuterungen zur Kampagne finden sich hier.

 

Weitere virale YouTube-Kampagnen

Die Messbarkeit des WOM-Effekts ist leider nicht gegeben. Der Mund-zu-Mund-Propaganda-Rechner beschreibt zwar den viralen Effekt grundsätzlich, ist aber nicht in der Lage, einen nutzbaren Rechner zu präsentieren, der reliable und valide Ergebnisse liefert.









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